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Beglaubigte Übersetzungen sind Übersetzungen von öffentlichen Urkunden, welche von einem ermächtigten und vereidigten Übersetzer angefertigt, mit einem Beglaubigungsvermerk versehen und unterfertigt werden.

Das Haager Protokoll ist ein EU-weit verbindliches Abkommen, das die Echtheit von Dokumenten und Urkunden mit einer Apostille bestätigt. Eine Apostille ist eine Zusatz zum Dokument, der von einer Behörde desjenigen Staates, welcher die Urkunde ausgestellt hat, anzugefügt wird.

Im Internet gibt es Informationen zu „beglaubigte Übersetzungen“ und „Haager Protokoll“. Nachfolgend Links von Interesse:
  • Die IHK Fulda Seite über die Haager Apostille. Es werden die Formen der Apostille erklärt und die zuständigen Behörden für die Erteilung / Anerkennung von Apostillen benannt.
  • Der Beck-Stellenmarkt Beglaubigungsverfahren von Urkunden / Übersetzungen im internationalen Urkundenverkehr. Die Voraussetzungen, Kosten und Fristen für die Beantragung einer Apostille.
  • Das Land Schleswig-Holstein Infos zu Beglaubigungen, welche auch die Unterschiede zwischen Legalisation und Apostille erklärt. Hinweise zur Übersetzung von Urkunden.
DIN EN ISO 17100:2015
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