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Beglaubigte Übersetzungen sind Übersetzungen von öffentlichen Urkundenund Dokumenten, welche von einem gerichtlich ermächtigten und vereidigten Übersetzer angefertigt, mit einer Beglaubigungsformel versehen und unterschrieben werden.

Das Haager Protokoll ist ein internationales, Eu-weit verbindliches, Übereinkommen, welches die Echtheit von öffentlichen Urkunden durch eine Apostille bestätigt. Eine Apostille ist eine Dokumentenzusatz, die von einer Behörde des Staates, der die Urkunde ausgestellt hat, hinzugefügt wird.

Es gibt Stellen, welche über das Thema „beglaubigte Übersetzungen“ und „Haager Protokoll“ Informationen bereitstellen. Hier einige Links von Interesse:
  • Die IHK Fulda Seite über die Haager Apostille, welche die Formen der Apostille erklärt und die zuständigen Behörden für die Erteilung und Anerkennung von Apostillen benennt.
  • Der Beck-Stellenmarkt Artikel über das Beglaubigungsverfahren von Urkunden und Übersetzungen im internationalen Urkundenverkehr, der die Voraussetzungen, Kosten und Fristen für die Beantragung einer Apostille.
  • Das Land Schleswig-Holstein Seite über Beglaubigungen, welche auch die Unterschiede zwischen Legalisation und Apostille aufzeigt und Hinweise zur Übersetzung von Urkunden gibt.
DIN EN ISO 17100:2015
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